§ 24 BRHG
Inkrafttreten, Aufhebung bestehender Vorschriften
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(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2)
Inkrafttreten, Aufhebung bestehender Vorschriften
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2)