Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung von Röntgenstrahlung zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 27.2.2026 I Nr. 53
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Inhalt
- Eingangsformel
- § 1 Zulässigkeit von Untersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs
- § 2 Anforderungen an das Personal
- § 3 Medizinphysik-Experte; Aufgaben des Medizinphysik-Experten
- § 4 Aufklärung der zu untersuchenden Frau
- § 5 Anforderungen an die Durchführung der Röntgenuntersuchung
- § 6 Anforderungen an die Ausrüstung
- § 7 Befundung der Röntgenuntersuchung
- § 8 Qualitätssicherung
- § 9 Übergangsvorschriften
- § 10 Inkrafttreten