§ 10 BSHG§76DV
Verlustausgleich
📖
↗ Links
Ein Verlustausgleich zwischen einzelnen Einkunftsarten ist nicht vorzunehmen. In Härtefällen kann jedoch die gesamtwirtschaftliche Lage des Beziehers des Einkommens berücksichtigt werden.
Suchhilfen: Verlust ausgleichen, Einkünfte verrechnen, Steuerlicher Verlustausgleich, Einkommensteuer Verlust, Einkünfte kombinieren, Steuerliche Härtefallprüfung, Verlustausgleich verhindern, gleichen, rechnen