§ 5 BSV 1994

Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

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(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 1992 beträgt 46.820 Deutsche Mark.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 1994 beträgt 51.877 Deutsche Mark.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

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