13. BTGO1980Anl1ABest

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Eine Spende, die ein Mitglied des Deutschen Bundestages nachweislich an seine Partei weiterleitet, ist nicht anzeigepflichtig. Die Rechenschaftspflicht der Partei bleibt in diesem Fall unberührt.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte BTGO1980Anl1ABest, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Bek. v. 23.10.2002 I 4208

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026