9. BTGO1980Anl1ABest

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Soweit die Verhaltensregeln die Anzeige der Höhe der Einkünfte vorsehen, sind die entsprechenden Brutto-Bezüge (einschließlich z.B. von Aufwandsentschädigungen, Gratifikationen, Tantiemen und Sachzuwendungen) mitzuteilen.

Suchhilfen: Bruttoeinkommen melden, Einkünfte anzeigen, Aufwandsentschädigung angeben, Gratifikation melden, Tantiemen angeben, Sachzuwendungen melden, Brutto‑Bezüge mitteilen, Einkommenshöhe angeben, zeigen, wandsentschädigung, geben, teilen