§ 9 BTGO2025Anl 1

Vernichtung von VS

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VS einschließlich des im Bundestag entstehenden Zwischenmaterials sind, wenn sie nicht mehr benötigt werden, der Geheimregistratur zuzuleiten. Soweit die VS nicht aufzubewahren sind, werden sie durch die Geheimregistratur vernichtet.

Suchhilfen: Verschlusssache vernichten, geheime Unterlagen zerstören, Geheimregistratur entsorgen, Vertrauliche Dokumente vernichten, Sicherheitsunterlagen vernichten, geheime Akten entsorgen, Verschlusssachen vernichten, geheime Dokumente zerstören, nichten, lagen, stören, sorgen, schlusssachen