§ 12 BTGO 2025

Stellenanteile der Fraktionen

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Die Zusammensetzung des Ältestenrates und der Ausschüsse sowie die Regelung des Vorsitzes in den Ausschüssen ist im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen vorzunehmen. Derselbe Grundsatz wird bei Wahlen, die der Bundestag vorzunehmen hat, angewandt.

Suchhilfen: Stellenverteilung Fraktionen, Ausschussvorsitz Zuteilung, Ältestenrat Besetzung, Fraktionsanteile bestimmen, Proportionale Sitzverteilung, Parlamentsfraktionen Stellen, Fraktionsstärke Sitzzuordnung, teilung, setzung, stimmen