§ 11 BtRegV
Mitteilung der Organisationsstruktur
📖
↗ Links
Die Mitteilung der beabsichtigten Organisationsstruktur der beruflichen Betreuertätigkeit nach § 24 Absatz 1 Satz 3 des Betreuungsorganisationsgesetzes hat mindestens folgende Angaben zu umfassen:
- 1.
- Vorhandensein, Anzahl und Beschäftigungsumfang von Mitarbeitern,
- 2.
- Art und Umfang der Räumlichkeiten, in denen die Tätigkeit ausgeübt wird, und
- 3.
- Art und Umfang der Erreichbarkeit.
Suchhilfen: Organisationsstruktur melden, Mitarbeiterzahl angeben, Räumlichkeiten angeben, Erreichbarkeit angeben, Betreuungstätigkeit melden, Betreuungsorganisation melden, geben