§ 4 BtRegV
Nachweis der Sachkunde
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Die erforderliche Sachkunde ist wie folgt nachzuweisen:
Suchhilfen: Zertifikat Weiterbildung, Anerkanntes Lehrgangszertifikat, Studienabschluss Nachweis, Sachkundelehrgang Bescheinigung, Anderer Nachweis Sachkunde, bildung, scheinigung