§ 3 BUZAV
Bestätigung der Umstellungsrechnung
📖
↗ Links
Das Bundesaufsichtsamt prüft anhand der in § 2 genannten Unterlagen, ob die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Mark der Deutschen Demokratischen Republik nach dem D-Markbilanzgesetz umgestellt worden sind und bestätigt die Umstellungsrechnung. Es ist nicht an den Bestätigungsvermerk des Prüfers gebunden.
Suchhilfen: Umstellungsrechnung prüfen, Vermögenswerte umstellen, Bilanzumstellung DDR‑Mark, Bestätigung Umstellungsrechnung, Mark‑Umwandlung nach DM‑Bilanzgesetz, Umrechnung von DDR‑Vermögen, stellungsrechnung, stellen, stätigung, rechnung