I. BVABesZustAnO

Widerspruchsverfahren

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Dem Bundesverwaltungsamt wird die Entscheidung über Widersprüche von Beschäftigten des Bundesversicherungsamtes gegen Verwaltungsakte sowie die Ablehnung von Ansprüchen in besoldungsrechtlichen Angelegenheiten übertragen, soweit das Bundesverwaltungsamt die Maßnahme getroffen hat.

Suchhilfen: Besoldungsanspruch ablehnen, Beschäftigte Bundesversicherungsamt, Besoldungsrecht Widerspruch, Anspruch auf Besoldung zurückfordern, Verwaltungsentscheidung prüfen, lehnen, soldung, waltungsentscheidung