§ 14 BVAG
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Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft; zu demselben Zeitpunkt treten die diesem Gesetz entgegenstehenden Vorschriften der Reichsversicherungsgesetze und der zu ihrer Änderung, Ergänzung oder Durchführung erlassenen Vorschriften außer Kraft.
Suchhilfen: Wirksamkeit von Gesetzen, Verkündung Rechtskraft, Zeitpunkt Inkrafttreten, Gesetzesgültigkeit, kündung