§ 29 BVerfGG

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Die Beteiligten werden von allen Beweisterminen benachrichtigt und können der Beweisaufnahme beiwohnen. Sie können an Zeugen und Sachverständige Fragen richten. Wird eine Frage beanstandet, so entscheidet das Gericht.

Suchhilfen: Beweisaufnahme besuchen, Sachverständige befragen, Beweistermin teilnehmen, Fragen stellen im Verfahren, Gericht entscheidet über Fragen, suchen, fahren