§ 92 BVerfGG

📖

In der Begründung der Beschwerde sind das Recht, das verletzt sein soll, und die Handlung oder Unterlassung des Organs oder der Behörde, durch die der Beschwerdeführer sich verletzt fühlt, zu bezeichnen.

Suchhilfen: Verfassungsbeschwerde Voraussetzungen, Rechtsverletzung angeben, Behörde Handlung benennen, Verletztes Grundrecht nennen, Beschwerdebegründung Pflicht, Organe Unterlassung anführen, Verfassungsbeschwerde Inhalt, aussetzungen, geben, schwerdebegründung, lassung, führen