§ 96d BVerfGG

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Das Bundesverfassungsgericht kann seine Entscheidung ohne Begründung bekanntgeben. In diesem Fall ist die Begründung der Beschwerdeführerin und dem Bundeswahlausschuss gesondert zu übermitteln.

Suchhilfen: Begründung nachreichen, Beschwerdeentscheidung ohne Begründung, Begründung gesondert übermitteln, Entscheidungsbegründung nachträglich, gründung, reichen, schwerdeentscheidung, scheidungsbegründung