§ 98 BVFG

Erschleichung von Vergünstigungen

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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unrichtige oder unvollständige Angaben tatsächlicher Art macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen Rechte oder Vergünstigungen, die Spätaussiedlern vorbehalten sind, zu erschleichen.

Suchhilfen: unrichtige Angaben Sozialleistung, Sozialbetrug Spätaussiedler, Vergünstigungen erschleichen, Freiheitsstrafe bei Erschleichung, Geldstrafe bei Erschleichung, unvollständige Angaben für Leistungen, gaben, günstigungen, schleichen, schleichung