II. BVwAAufgÜAnO 1992
Das Bundesverwaltungsamt untersteht in dieser übertragenen Angelegenheit gemäß § 8 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes den fachlichen Weisungen des Auswärtigen Amtes.
Suchhilfen: Bundesverwaltungsamt Weisungen, Auswärtiges Amt Anweisung, behördliche Weisungsbefugnis, Verwaltungsaufgabe Bundesamt, Weisungsrecht im Verwaltungsrecht, Auswärtiges Amt Vorgaben, Verwaltungsbehörde Unterordnung, weisung, gaben, ordnung