§ 15 BWaldG

Arten der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse

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Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne dieses Gesetzes sind anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften (Abschnitt II), Forstbetriebsverbände (Abschnitt III) und anerkannte Forstwirtschaftliche Vereinigungen (Abschnitt IV).

Suchhilfen: Forstbetriebsgemeinschaft gründen, Forstbetriebsverband beitreten, forstliche Zusammenschlüsse regeln, Gemeinschaftsforst bilden, Forstbetriebsgemeinschaft Rechte, Forstbetriebsverband Aufgaben, treten, gaben