§ 6 DEÜV

Anmeldung

📖

Der Beginn einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ist mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach ihrem Beginn, zu melden.

Suchhilfen: Beschäftigung melden, Versicherungspflicht anmelden, Lohnabrechnung melden, Sozialversicherungspflicht Beginn, Arbeitnehmer Meldung, Anmeldung Sozialversicherung, Beschäftigungsbeginn melden, Meldung bei DEÜV, schäftigung