§ 2 DECHPolVtrUG

Zuständigkeit

📖

Die Aufgaben nach den Artikeln 48 bis 51 des Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrages nimmt das Bundesamt für Justiz als zentrale Bewilligungs- und Vollstreckungsbehörde für ein- und ausgehende Vollstreckungshilfeersuchen wahr.

Suchhilfen: Vollstreckungshilfe beantragen, Auslandshilfe bei Vollstreckung, internationale Vollstreckungsanfrage, Polizeivertrag Vollstreckungshilfe, Zuständige Behörde Vollstreckung, antragen