§ 28 DGBankSa

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1.
Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des sich aus dem festgestellten Jahresabschluß ergebenden Bilanzgewinns.
2.
Junge Aktien aus Kapitalerhöhungen können mit Vorzügen bei der Gewinnverwendung versehen werden.

Suchhilfen: Dividende, Bilanzgewinn ausschütten, Vorzugsaktien Gewinn, Junge Aktien Vorzug, Kapitalerhöhung Gewinnverwendung, Ausschüttung Bilanzgewinn, Gewinnanteil Aktionäre, schütten, zugsaktien, schüttung