§ 9 DHMG
Ehrenamtliche Tätigkeit
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Die Mitglieder des Kuratoriums und des wissenschaftlichen Beirates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Erstattung von Reisekosten und sonstigen Auslagen richtet sich nach den für die unmittelbare Bundesverwaltung geltenden Bestimmungen.
Suchhilfen: Kostenübernahme für Ehrenamt, Auslagen erstattet, lagen