Art 1 DiplBezÜbkG

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Dem in Wien am 18. April 1961 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, dem Fakultativ-Protokoll über die Regelung von Streitigkeiten vom selben Tage sowie dem in New York am 28. März 1962 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Wiener Fakultativ-Protokoll über Staatsangehörigkeitsfragen vom 18. April 1961 wird zugestimmt. Das Übereinkommen und die beiden Fakultativ-Protokolle werden nachstehend veröffentlicht.

Suchhilfen: Übereinkommen über Diplomatie, Völkerrechtlicher Vertrag, Diplomatenstatus, Fakultatives Protokoll, Diplomatische Immunität, Staatliche Vertretung, einkommen, tretung