§ 43d DMBilG

Prüfung der Abführung

📖

Die Einhaltung der Abführung ist von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses bestellten Prüfer im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses zu prüfen. Er hat hierauf im Prüfungsbericht nach § 321 des Handelsgesetzbuchs einzugehen.

Suchhilfen: Abführung prüfen, Jahresabschlussprüfung, Abführungspflicht prüfen, Abführungsnachweis, Prüferpflicht, Abführung kontrollieren, führung