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Auf Grund des Artikels 1 Absatz 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) wird der Präsidentin oder dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Übertragung von Dienstposten der Wertigkeit A 15 mit Amtszulage im Bereich der Gruppenleitungen und Beauftragten für Klassifikation und Dokumentation der Hauptabteilung 1/I (Patente I) und 1/II (Patente II) des Deutschen Patent- und Markenamtes übertragen.

Suchhilfen: Dienstposten übertragen, Dienstposten A15, Amtszulage beantragen, Gruppenleitung Patentamt, Dienstposten widerruflich, tragen, antragen