Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
Zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 7.8.2021 I 3311
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Inhalt
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Teil 1 Geltungsbereich
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Teil 2 Aufsichtsrat
- § 4 Zusammensetzung
- § 5 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- § 6 Wahlvorschläge
- § 7 Ersatzmitglieder
- § 7a Nichterreichen des Geschlechteranteils
- § 8 Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats
- § 9 Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung
- § 10 Wahlschutz und Wahlkosten
- § 11 Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
- § 12 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
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Teil 3 Übergangs- und Schlussvorschriften