§ 10 DruckLV
Ärztliche Untersuchung
📖
↗ Links
(1) Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer in Druckluft nur beschäftigen, wenn der Arbeitnehmer
- 1.
- vor der ersten Beschäftigung,
- 2.
- vor Ablauf von einem Jahr seit der letzten Untersuchung
(2) Die ärztliche Untersuchung muss vorgenommen worden sein
- 1.
- innerhalb von zwölf Wochen vor Beginn der Beschäftigung und
- 2.
- innerhalb von sechs Wochen vor Ablauf der Nachuntersuchungsfrist nach Absatz 1 Nummer 2.
Suchhilfen: ärztliche Untersuchung Druckluft, Gesundheitsprüfung Druckluft, Arbeitsschutz medizinische Untersuchung, Druckluft Beschäftigung Eignungsnachweis, Gesundheitsbescheinigung Druckluft, Arbeitnehmer Untersuchung Druckluft, suchung, schäftigung