§ 1 DW-SVV
Zeitpunkt der Sitzverlegung
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Als Zeitpunkt für die Verlegung des Sitzes der Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle von Köln nach Bonn wird der 1. Mai 2003 bestimmt.
Zeitpunkt der Sitzverlegung
Als Zeitpunkt für die Verlegung des Sitzes der Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle von Köln nach Bonn wird der 1. Mai 2003 bestimmt.