§ 7 EBRG

Europäischer Betriebsrat in Unternehmensgruppen

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Gehören einer gemeinschaftsweit tätigen Unternehmensgruppe ein oder mehrere gemeinschaftsweit tätige Unternehmen an, wird ein Europäischer Betriebsrat nur bei dem herrschenden Unternehmen errichtet, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Suchhilfen: Europäischer Betriebsrat gründen, Betriebsrat in Unternehmensgruppe, EU‑Betriebsrat errichten, Betriebsrat im herrschenden Unternehmen, Betriebsrat nur im Mutterunternehmen, Betriebsrat bei Konzerngründung, richten, nehmen