§ 4 EComFPrV
Handlungsbereiche
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Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
- 1.
- Entwickeln von Strategien für den E-Commerce nach § 5,
- 2.
- Gestalten von Prozessen im E-Commerce nach § 6,
- 3.
- Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce nach § 7 sowie
- 4.
- Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern nach § 8.
Suchhilfen: E‑Commerce Strategie entwickeln, E‑Commerce Prozesse gestalten, E‑Commerce Prozessanalyse, E‑Commerce Weiterentwicklung, Partnerkommunikation sicherstellen, interne Zusammenarbeit koordinieren, externe Partner einbinden, E‑Commerce Prüfungsbereich, entwicklung, binden