§ 9 EComFPrV Bestandteile der Prüfung ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Prüfung besteht aus 1.einem schriftlichen Prüfungsteil nach § 10 und2.einem mündlichen Prüfungsteil nach § 11.