Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften
Zuletzt geändert durch Art. 9 Abs. 1 G v. 30.9.2025 I Nr. 233
Ersetzt V 2129-27-2-5 v. 10.9.1996 I 1421 (EfbV)
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
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Abschnitt 2 Anforderungen an die Organisation, die Ausstattung und die Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebes
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Abschnitt 3 Anforderungen an den Inhaber und die im Entsorgungsfachbetrieb beschäftigten Personen
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Abschnitt 4 Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer technischen Überwachungsorganisation
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Abschnitt 5 Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft
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Abschnitt 6 Anforderungen an Sachverständige und Kontrolle der Sachverständigen
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Abschnitt 7 Anforderungen an die Überwachung
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Abschnitt 8 Umfang der Zertifizierung und Gestaltung des Zertifikats
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Abschnitt 9 Sonstige gemeinsame Vorschriften
- § 26 Entzug des Zertifikats und des Überwachungszeichens
- § 27 Pflicht zur Kündigung des Überwachungsvertrages oder der Mitgliedschaft
- § 28 Entsorgungsfachbetrieberegister
- § 29 Ordnungswidrigkeiten
- § 30 Zugänglichkeit privater Regelwerke
- § 31 Übergangsvorschriften
- Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 2, § 19 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b Halbsatz 2 sowie § 31 Absatz 1 und 2) Lehrgangsinhalte
- Anlage 2 (zu § 23 Satz 2) Mindestinhalt von Überwachungsberichten
- Anlage 3 (zu § 25) Vordruck für das Zertifikat