§ 6 RiRegDG
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verfahren der Datenverarbeitung und Datennutzung zu regeln, soweit dies für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlich ist.
Suchhilfen: Datenverarbeitung regeln, Datennutzung festlegen, Ministerium Befugnis Verordnung, Verwaltungsrechtliche Anordnung, Verordnung zu Daten, Ermächtigung zum Erlass, ordnung, mächtigung