§ 23b EhfG
Übergangsvorschrift zu § 13
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Zeiten des Entwicklungsdienstes einschließlich des Vorbereitungsdienstes, die vor der Entstehung eines Anspruchs auf Arbeitslosenbeihilfe liegen, werden für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch nicht berücksichtigt.
Suchhilfen: Entwicklungsdienst nicht anrechnen, Vorbereitungsdienst Arbeitslosengeld, Zeiten vor Anspruch Arbeitslosenbeihilfe, Ausbildungszeit nicht berücksichtigt, Anrechnungszeit Arbeitslosengeld, Zeiten vor Arbeitslosengeldanspruch, rechnen