§ 3 EHKostV 2007
Widerspruch
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Im Falle des Widerspruchs gegen eine Zuteilungsentscheidung oder gegen deren Kostenentscheidung wird eine Gebühr nach Nummer 4 des Gebührenverzeichnisses erhoben, soweit der Widerspruch zurückgewiesen oder nach Beginn der sachlichen Bearbeitung zurückgenommen wird.
Suchhilfen: Zuteilungsentscheidung widersprechen, Gebühr für Widerspruch, Widerspruch zurückziehen, Widerspruch zurückweisen, Gebühr bei Widerspruch, teilungsentscheidung, ziehen, weisen