§ 14 EHV 2020 Übergangsbestimmung ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die §§ 3 und 4 gelten nicht für flüssige Biobrennstoffe oder Biokraftstoffe, die vor dem 1. Januar 2014 eingesetzt werden.