§ 1 EiMarktV
Anwendungsbereich
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Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Union über Vermarktungsnormen für Eier (Vermarktungsnormen).
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Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Union über Vermarktungsnormen für Eier (Vermarktungsnormen).