§ 8 EinwV
Zuständige Stelle
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Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist die unabhängige Stelle, die für die Anerkennung von Diensten zur Einwilligungsverwaltung zuständig ist.
Suchhilfen: Datenschutzbeauftragter, Zuständige Stelle, Dienst Anerkennung, Einwilligungsservice, Datenschutzstelle, Verwaltung von Einwilligungen, erkennung, waltung, willigungen