§ 6 EJTAnV
Aufsicht
📖
↗ Links
Bei der Erfüllung der ihm nach dieser Verordnung übertragenen Aufgaben unterliegt der Generalbundesanwalt der fachlichen Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Suchhilfen: Bundesjustizaufsicht, Generalbundesanwalt Aufsicht, fachliche Aufsicht, Staatsanwaltschaft Kontrolle, Bundesministerium Justiz Aufsicht, Aufsicht Bundesanwaltschaft, Aufsichtspflicht Justiz, Kontrolle Generalbundesanwalt