§ 6 KTFG
Wirtschaftsplan und Haushaltsrecht
📖
↗ Links
Alle Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens werden in einem jährlichen Wirtschaftsplan veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen und wird mit dem Haushaltsgesetz festgestellt.
Suchhilfen: Sondervermögen budgetieren, Jährlicher Finanzplan, Haushaltsgesetz bestimmen, Budgetplanung Sondervermögen, Finanzplan aufstellen, stimmen, stellen