Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.11.2025 I Nr. 286
Ersetzt G 2129-43 v. 16.3.2005 I 762 (ElektroG)
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
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Abschnitt 2 Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten
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Abschnitt 3 Sammlung und Rücknahme
- § 10 Getrennte Erfassung
- § 11 Verordnungsermächtigungen
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Unterabschnitt 1 Sammlung und Rücknahme von Altgeräten aus privaten Haushalten
- § 12 Berechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten
- § 13 Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- § 14 Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- § 15 Aufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte
- § 16 Rücknahmepflicht der Hersteller
- § 17 Rücknahmepflicht der Vertreiber
- § 17a Rücknahme durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen
- § 17b Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und zertifizierten Erstbehandlungsanlagen
- § 18 Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten
- § 18a Kennzeichnung und Hinweispflichten an Sammel- und Rücknahmestellen
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Unterabschnitt 2 Rücknahme von Altgeräten anderer Nutzer als privater Haushalte
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Abschnitt 4 Behandlungs- und Verwertungspflichten, Verbringung
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Abschnitt 5 Anzeige-, Mitteilungs- und Informationspflichten
- § 25 Anzeigepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
- § 26 Mitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- § 27 Mitteilungspflichten der Hersteller
- § 28 Informationspflichten der Hersteller gegenüber Wiederverwendungseinrichtungen und Behandlungsanlagen
- § 29 Mitteilungspflichten der Vertreiber
- § 30 Mitteilungspflichten der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
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Abschnitt 6 Gemeinsame Stelle
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Abschnitt 8 Beleihung
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Abschnitt 9 Schlussbestimmungen
- § 43 Beauftragung Dritter
- § 44 Widerspruch und Klage
- § 45 Bußgeldvorschriften
- § 46 Übergangsvorschriften
- Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Kategorien des § 2 Absatz 1 fallen
- Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1) Angaben bei der Registrierung
- Anlage 3 (zu § 9 Absatz 2)
- Anlage 3a (zu § 18a Absatz 1, 2 und 4 und § 31 Absatz 1 Satz 4 Nummer 6) Symbol zur Kennzeichnung von Sammel- und Rücknahmestellen
- Anlage 4 (zu § 20 Absatz 2 Satz 4) Technische Anforderungen an Standorte für die Lagerung und Behandlung von Altgeräten
- Anlage 5 (zu § 21 Absatz 3 Nummer 3 und Absatz 4 Nummer 3) Behandlungskonzept
- Anlage 5a (zu § 21 Absatz 3 Nummer 4 und Absatz 4 Satz 2) Betriebstagebuch
- Anlage 6 (zu § 23 Absatz 1)