§ 25 EntschFinV
Besicherung von Zahlungsverpflichtungen
📖
↗ Links
Das CRR-Kreditinstitut hat zur Absicherung der Zahlungsverpflichtungen Finanzsicherheiten zu leisten. Der Marktwert der Finanzsicherheiten abzüglich eines Bewertungsabschlags nach § 30 (Anrechnungswert) muss fortwährend der Summe der von dem CRR-Kreditinstitut übernommenen Zahlungsverpflichtungen entsprechen.
Suchhilfen: Zahlungsverpflichtungen besichern, Finanzsicherheit leisten, Marktwert von Sicherheiten, Bewertungsabschlag berechnen, Anrechnungswert ermitteln, Kreditinstitut Sicherheiten, Finanzielle Bürgschaft, rechnen