Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
Neugefasst durch Bek. v. 13.7.2004 I 1658;
zuletzt geändert durch Art. 34 Abs. 11 G v. 22.12.2023 I Nr. 411
Das G ist gem. Art. 13 Satz 3 G v. 27.9.1994 I 2624 am 1.12.1994 in Kraft getreten
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Inhalt
- § 1 Grundsätze der Entschädigung
- § 2 Berechnung der Höhe der Entschädigung
- § 2a Berechnung des Zahlungsanspruchs bei fehlgeschlagener Anrechnung von Verbindlichkeiten
- § 3 Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen
- § 4 Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Unternehmen
- § 5 Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Forderungen und Schutzrechte
- § 5a Bemessungsgrundlage der Entschädigung für bewegliche Sachen
- § 6 Anrechnung einer erhaltenen Gegenleistung oder einer Entschädigung
- § 7 Kürzungsbeträge
- § 8 Entschädigung bei Abzug von Lastenausgleich
- § 9 Entschädigungsfonds
- § 10 Einnahmen des Entschädigungsfonds
- § 11 Bewirtschaftung des Entschädigungsfonds
- § 12 Zuständigkeit und Verfahren