§ 13 EnVKG
Beauftragte Stelle
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Beauftragte Stelle für die Verbrauchskennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten im Anwendungsbereich der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.
Suchhilfen: Verbrauchskennzeichnung von Produkten, Beauftragte Stelle für Kennzeichnung, Energiekennzeichnungspflicht, Zuständige Behörde Kennzeichnung, brauchskennzeichnung