§ 16 ErbbauRG ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Bei der Löschung des Erbbaurechts wird das Erbbaugrundbuch von Amts wegen geschlossen.