§ 23 ErbbauRG

📖

Ist das Bauwerk gegen Feuer versichert, so hat der Versicherer den Grundstückseigentümer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ihm der Eintritt des Versicherungsfalls angezeigt wird.

Suchhilfen: Feuerversicherung melden, Versicherer benachrichtigen, Bauwerk Feuerschaden, Versicherungsfall anzeigen, Grundstückseigentümer informieren, Feuerschaden Meldung, Versicherungspflicht Bauwerk, nachrichtigen, zeigen