§ 3 ErbbauRG
📖
↗ Links
Der Heimfallanspruch des Grundstückseigentümers kann nicht von dem Eigentum an dem Grundstück getrennt werden; der Eigentümer kann verlangen, daß das Erbbaurecht einem von ihm zu bezeichnenden Dritten übertragen wird.
Suchhilfen: Erbbaurecht übertragen, Erbbaurecht abtreten, Erbbaurecht Dritter, Erbbaurecht Veräußerung, Grundstückseigentümer Erbbaurecht, tragen, treten, äußerung