Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes
Geändert durch Art. 76 V v. 19.6.2020 I 1328
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Inhalt
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Verbindlichkeit der elektronischen Form
- § 4 Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung
- § 5 Inhalt der elektronischen Rechnung
- § 6 Verarbeitung von elektronischen Rechnungen
- § 7 Schutz personenbezogener Daten
- § 8 Ausnahmen für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten
- § 9 Ausnahmen für Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes und der sonstigen Beschaffungen im Ausland
- § 10 Prüfung
- § 11 Inkrafttreten