§ 32a ZDG

Verwendung bei Arbeitskämpfen

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Während der Dauer eines Arbeitskampfes, durch den die Beschäftigungsstelle unmittelbar betroffen ist, darf der Dienstleistende nicht mit einer Tätigkeit beschäftigt werden, die in der Beschäftigungsstelle infolge des Arbeitskampfes nicht ausgeübt wird.

Suchhilfen: Beschäftigungsverbot bei Streik, Dienstleistung während Arbeitskampf, Tätigkeitssperre im Streik, Arbeitskampf Einsatzverbot, Streikarbeit Verbot